Datensicherheit

Gelöscht wird zuerst, geprüft danach.

Ausgemusterte Firmen-IT trägt fast immer noch Unternehmensdaten — E-Mails, Verträge, Zugänge, Kundendaten. Deshalb steht die Löschung bei uns am Anfang: Vorhandene Daten werden gelöscht, bevor ein Gerät geprüft oder weiterverwendet wird.

Warum es zählt

Das Gerät wechselt den Besitzer. Ihre Daten nicht.

Sobald Hardware das Unternehmen verlässt, endet Ihre unmittelbare Kontrolle darüber. Verantwortlich für die darauf gespeicherten personenbezogenen Daten bleiben Sie trotzdem. Ein zurückgesetztes Gerät ist dabei nicht dasselbe wie ein gelöschtes.

Genau deshalb ist die Löschung bei uns ein eigener Arbeitsschritt am Anfang des Ablaufs — nicht ein Nebeneffekt der Aufbereitung am Ende.

Ablauf

Was mit Ihren Datenträgern geschieht.

01

Erfassung

Der übergebene Bestand wird aufgenommen, damit nachvollziehbar bleibt, welche Geräte bei uns eingegangen sind.

02

Löschung nach anerkannten Verfahren

Vorhandene Daten werden gelöscht, bevor ein Gerät geprüft oder weiterverwendet wird — die Löschung steht vor Prüfung, Aufbereitung und Weitergabe.

03

Umgang mit defekten Datenträgern

Lässt sich ein Datenträger nicht zuverlässig löschen, wird er zerstört statt weitergegeben.

04

Dokumentation

Auf Anfrage erhalten Sie ein Löschprotokoll zu Ihrem Bestand für Ihre Unterlagen.

Ihr Nachweis

Löschprotokoll auf Anfrage.

Für Ihre Unterlagen stellen wir Ihnen ein Löschprotokoll zu Ihrem Bestand zur Verfügung. Geben Sie uns am besten bereits mit der Anfrage Bescheid, wenn Sie eines benötigen — dann ist es von Anfang an eingeplant.

Häufige Fragen

Was Unternehmen uns dazu fragen.

Wann werden die Daten gelöscht?

Zu Beginn — vor der technischen Prüfung. Kein Gerät wird geprüft, aufbereitet oder weitergegeben, bevor die darauf vorhandenen Daten gelöscht sind.

Was passiert mit Geräten, die sich nicht mehr starten lassen?

Datenträger, die sich nicht zuverlässig löschen lassen, werden zerstört. Sie gehen nicht in den Weiterverkauf.

Erhalten wir einen Nachweis?

Ein Löschprotokoll zu Ihrem Bestand stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung. Sagen Sie am besten schon bei der Anfrage Bescheid, dann planen wir es von Anfang an ein.

Können wir eigene Anforderungen mitgeben?

Ja. Wenn in Ihrem Haus bestimmte Vorgaben für die Aussonderung von IT gelten, stimmen wir das Vorgehen vorab mit Ihnen ab.

Können wir selbst löschen, bevor wir übergeben?

Selbstverständlich. Viele Unternehmen tun das. Unser Ablauf ändert sich dadurch nicht — wir löschen vor der Prüfung erneut.

Bestand melden.

Beschreiben Sie kurz Ihren Bestand — wir melden uns mit einem unverbindlichen Angebot und klären offene Punkte zur Löschung direkt mit Ihnen.